Strafrecht & Kriminologie an der Schnittstelle von Wissenschaft & Praxis (Habilitand Uni Mainz; Rechtsanwalt).
Kommentator "Cannabisrecht".
Und natürlich
#SGE
.
In der aktuellen NJW stelle ich die neue Rechtslage zu
#Cannabis
vor und erörtere u.a. die Systematik (Anbauen, Herstellen, Extrahieren). Vorab: In Sachen „nicht geringe Menge“ vertrete ich ziemlich exakt das Gegenteil des 1. Senats. Den Rest bitte nachlesen. 😉
Niemand behauptet, dass die
#Entkriminalisierung
von
#Cannabis
eine Alternative zur Legalisierung wäre. Weil ein vernünftiges Gesamtkonzept zeitlichen Vorlauf benötigt, ist sie jedoch zwingender Zwischenschritt, um unnötiges Leid zu verhindern (s. NK 2022, 228, 240 f.). (1/3)
@tlnue
Wo waren denn all die Jahre die Klagen der StA über den Aufwand, den die Verfolgung von bloßem Cannabis-Besitz gemacht hat (ca. 180.000 konsumbezogene Verfahren jährlich)? Der Aufschrei jetzt ist verlogen und zynisch. Gerechtigkeit ist keine Frage des Arbeitsaufwands.
@ChanasitJonas
Vielleicht können Sie mir erklären, wieso Sie aus "medizinischer Sicht" Strafverfolgung ein geeignetes Mittel zum Umgang mit Drogengebrauch ist? Als Strafjurist und Kriminologe ist mir diese Erkenntnis bisher leider verschlossen geblieben.
@HassoSuliak
@MarcoBuschmann
@BGH_Bund
Die Justizminister(innen) können offenbar nicht verstehen, dass Cannabis kein Betäubungsmittel mehr ist. Die (bloße) Einfuhr größerer Mengen ist keine "schwere Straftat", die Unverwertbarkeit der Beweise keine "Lücke", sondern eine Konsequenz der "geänderten Risikobewertung".
Gerade über diese "Blüte" im CanG gestolpert: Wer Cannabis nicht zum Konsumieren, sondern z.B. zur Zierde oder sonst aus Spaß anbaut, macht sich strafbar. 🤡
Gerade auf dem Weg nach Hannover, wo ich heute Nachmittag im Neuen Rathaus zum CanG referieren werde. Am "Runden Tisch" werden neben der Sozialdezernentin und Akteuren der Suchthilfe auch Vertreter von Polizei, Justiz und Ärzteschaft sitzen. Das wird spannend! 😁
Wer nach der Entscheidung für regulierte Freigabe noch Jahre lang zusieht, wie Konsumenten strafrechtlich verfolgt werden, verspielt seine Glaubwürdigkeit. Die Justiz macht nämlich einfach weiter wie bisher und wird bis zum letzten Tag Menschen wegen Cannabis einsperren. (2/3)
Erst am Montag habe ich erlebt, wie ein Staatsanwalt für den Umgang mit weniger als 100 Gramm Haschisch (also ungefähr so viel wie eine Tafel Schokolade) allen Ernstes eine Freiheitsstrafe mehr als einem Jahr forderte. Deshalb
#EntkriminalisierungSofort
! (3/3)
Da hat
@Karl_Lauterbach
Recht!
Versteht denn die Justiz nicht, wie fatal diese Außendarstellung ist? Zum (wirkungslosen) Aufwand für die Konsumentenverfolgung kein Mucks, aber bei Amnestie über Mehrarbeit klagen - und übergehen, dass 180.000 Verfahren jährlich wegfallen. 🤦♂️
Was wäre ohne Amnestie unsere Botschaft an Cannabis Verurteilte? „Für den Gesetzgeber habt ihr nichts Unrechtes getan aber bei der Strafe bleibt es weil die Gerichte sich nicht die Arbeit mit Euch machen wollen“ Legalisierung wird bald Gerichte entlasten
Der 1. Senat des BGH hat die Grenze (gegen den ausdrücklichen Auftrag in der Gesetzesbegründung!) so festgelegt, dass die erlaubte Menge gleichzeitig eine "nicht geringe Menge" sein kann. 🤡
Schön zu sehen, dass einmal mehr Ärzte- und Richterschaft, Therapeuten, Polizei u.v.m. mit längst widerlegten Thesen einen Stopp des
#CanG
fordern dürfen, aber offenbar nach wie kein Journalist auf die Idee kommt, die primär für die Frage zuständige Kriminologie zu befragen. 🙄
Soso, für die
@faznet
gehören also weite Teile der deutschen Strafrechtswissenschaft zur "Rauschgiftlobby":
Der anschließende Kommentar ist dann zwar etwas differenzierter als die Überschrift, aber verkennt, wer die Expertise für Kriminalpolitik hat.
Wenn
@fiedelseb
die legale Versorgung der Cannabis-Konsumenten so wichtig ist, warum setzt er sich dann nicht für eine unverzügliche Umsetzung der 2. Säule ein, die genau seiner Forderung entspricht? Stattdessen blockiert er die 1. Säule... 🤔
Liebe
@spdbt
, ich werde im Februar auf einer Tagung über das
#CanG
referieren. Es wäre schön, wenn zeitnah feststünde, ob sich der Vortrag mit der künftig geltenden Rechtslage befassen kann oder eher in die Kategorie „Rechtsgeschichte" fallen wird.
Wirklich irritierend, wie mit dem Segen der
@spdbt
tagtäglich Menschen wegen des Konsums von Cannabis die Wohnung durchsucht wird (auch wenn es bereits de lege lata rechtswidrig war). Wo bleibt der im Koalitionsvertrag vereinbarte "Paradigmenwechsel" in der Drogenpolitik?
Immer wieder heißt es zu Unrecht, das
#CanG
sei nicht notwendig, weil reine Konsumenten nicht strafrechtlich verfolgt würden und damit keine Einsparung stattfände.
Das ist nicht der Fall.
Vorliegend hat eine Durchsuchung wegen bloßem Konsum stattgefunden.
Den offenkundig
Hat schon jemand bemerkt, dass der neue Entwurf zum
#Cannabis
-Gesetz zwar den Anbau erlaubt, aber die Ernte der Blüten und ihre Trocknung bei Strafe verbietet? 🤦
Nach § 2 I Nr. 3 ist "Herstellen" (Auslegung lt. Entwurf, S. 106 wie im BtMG) allgemein verboten - ohne Ausnahme.
Was denkt sich ein StA eigentlich, wenn er einen Menschen, der von Geburt an schwierigste Lebensumstände hatte und wegen einer Schwarzfahrt im Wert von 2, 90 € verurteilt wurde (begangen aus Not), im Votum als "Regelfall eines Bewährungsversagers" bezeichnet?
Genial, dann wird "Aber Herr Polizist, ich wollte das Gras selbst rauchen!" eine "Schutzbehauptung". Wehe, wenn dann keine Wasserpfeife oder andere "Konsumutensilien" gefunden werden! 😂
@HassoSuliak
@gabonn
Warum wird nicht positiv hervorgehoben, dass Menschen, die lediglich wegen des Besitzes von < 25 g Cannabis inhaftiert waren, in Freiheit gekommen sind? Welche Rolle spielt es, dass die StA damit "mehr Arbeit" haben? Warum werden die künftig wegfallenden Verfahren nicht erwähnt?
Puh, harter Tobak vom OLG Koblenz (2 ORs 4 Ss 120/23): 4 Monate Freiheitsstrafe plus 100 Stunden Zwangsarbeit für ein Fahren ohne Fahrschein (Wert: 2,90 €) trotz Schadenswiedergutmachung nicht zu beanstanden. 😔
@RonenSteinke
@freiheitsfonds
@HassoSuliak
Diesen "Stress" hat sich die Justiz selbst zuzuschreiben, indem Cannabisdelikte bis zum letzten Tag ohne Augenmaß verfolgt werden.
Gerade wurde mir eine Einstellung (19 g Haschisch) mit der Begründung abgelehnt, es sei eine "nicht unerhebliche Freiheitsstrafe" zu erwarten. 🤦
Panischer Anruf eines Bekannten: Wohnungsdurchsuchung bei seiner Freundin wegen "Cannabisgeruch". Polizei findet 6 Pflanzen. Auf meine Frage, wie viele erwachsene Personen dort wohnen, kommt die erlösende Antwort: 2! 🤩
Kollegin übernimmt Fall, § 2 III StGB wird regeln...
@WDRaktuell
Der Artikel ist bezüglich der „geringen" und „nicht geringen Menge" grotesk falsch. Lassen Sie sich bitte rechtlich beraten, bevor Sie so einen Quatsch verbreiten.
Gerechtigkeit mit Arbeitsaufwand aufzuwiegen sagt im Übrigen viel aus über die Justizbehörden. 🤮
@jeha2019
Wow, der Beschluss macht wirklich sprachlos. 😱
Das AG strebt ausdrücklich (!) den Nachweis eines Vorwurfs an, der nach § 31a BtMG wegen Geringfügigkeit einzustellen wäre. Krasser kann der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht missachtet werden. Art. 13 GG als terra incognita.
Wenn sich ein BGH-Richter schon nach dem ersten Vortrag zu mehreren „Anmerkungen“ herausgefordert fühlt (von denen eine sogar zustimmend ausfällt 😅), haben die Veranstalter bei der Themenwahl wohl einen Volltreffer gelandet. 😎
Eindrücke vom 2. Symposium zum BtMG/AMG am 16.02.
Vor lauter "Verbotslücken", die tunlichst zu vermeiden sind, hat der Gesundheitsausschuss glatt vergessen, das Problem mit dem Anbauen/Herstellen zu lösen. Legaler Anbau auf Grundlage des
#CanG
also nicht möglich. 🤦
@HassoSuliak
@lto_de
Das Framing ist verblüffend. Ich bin ja wirklich wohlwollend, aber kann beim besten Willen keine Verbesserungen erkennen. Im Gegenteil wurde der repressive Geist des Entwurfs massiv gestärkt - von einer Koalition, die angeblich eine Legalisierung anstrebt. 🤔
Wenn ich eine Akte sehe, in der ein OStA, eine RiAG und ein RA daran scheitern, einen geradezu schulmäßigen Trickdiebstahl von einem Betrug abzugrenzen, stelle ich mir die Frage, ob nicht mehr Nachsicht gegenüber Studis angezeigt ist. In der Klausur wäre das ein "fatal error".
@HassoSuliak
Das ist umso höher zu bewerten, als die Anwaltschaft signifikante finanzielle Einbußen erleiden wird, wenn künftig 100.000e Verfahren wegfallen. Das werden die neuen OWis wegen Verstoß gegen Konsumverbote schwerlich aufwiegen. 😉
Die versch��rfte Fassung des
#CanG
zeigt, wie stark die Prohibitionslogik verankert ist. Das ist umso erstaunlicher, als ursprünglich eine volle Legalisierung (!) vereinbart worden ist.
Wieso hält die Ampel dennoch solche Strafen (§ 34 IV KCanG-E: 2-15 Jahre!) für erforderlich?
Wenn man heute Nachmittag durch Wiesbaden spaziert, kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass der Umgang mit Cannabis bereits entkriminalisiert zu sein scheint. ☁️☁️☁️☁️
Was in der Diskussion um das
#Cannabis
-Gesetz zu kurz kommt, ist das Schicksal der nach BtMG Verurteilten: Mangels Amnestie wird z.B. der Verurteilte aus 5 StR 490/21 (3 J. 9 M. wegen CBD-Blüten) noch inhaftiert sein, wenn THC-haltige Blüten draußen längst legal sind. 😔
Eines Abends bat eine Teilnehmerin (ü80) darum, zum Abschluss doch mal eins der berühmten "Haschisch-Cafés" zu besuchen. Gesagt, getan. Der Bus steuert einen Coffee-Shop an und eine Gruppe von 15 rüstigen Rentnern verbringt einen rauschenden Abend. (2/5)
Vor der Abfahrt erinnert die Reiseleiterin vorsorglich an die Strafbarkeit, ein Mitbringsel nach Deutschland einzuführen.
An der Grenze passiert, was passieren muss: Zollkontrolle! Auf die Frage, ob die Gruppe einen Coffee-Shop besucht habe, meldet sich besagte Dame (ü80!): (3/5)
@HassoSuliak
@KirstenKappert
Nichts gegen Ärzte, aber für die Frage, ob der Umgang mit Cannabis durch Strafrecht geregelt werden soll, sind sie schlicht unzuständig. Das betrifft primär Kriminologie und Strafrecht.
Die ZEIT (
@ManuelBogner
) berichtet über die
#Cannabis
-Amnestie. Im Gegensatz zu vielen anderen Artikeln wird hier nicht bloß das Lamento der betroffenen Justizangehörigen wiedergegeben, sondern der Blick auch auf die Ursachen gerichtet.
@kristine_lutke
Zumindest der Bußgeldkatalog spiegelt m.E. in erster Linie die völlig überzogenen Rahmen des § 36 KCanG wider. Dort haben Sie und Ihre Kolleg:inn:en reingeschrieben, dass ein Verstoß gegen die Konsumverbote mit bis zu 30.000,- EUR geahndet werden kann.
@HassoSuliak
Schön, dass endlich auch einmal der wissenschaftliche Konsens in der Drogen- und Suchtforschung Erwähnung findet, statt immer nur die längst widerlegten Thesen der Prohibitionsbefürworter zu verbreiten. 👍
@fabiantoepel
Das widerspricht allerdings früheren Entscheidungen, in denen immer wieder darauf abgestellt wurde, ob in der amtlichen Begründung zu einer Änderung der Rspr. aufgefordert wurde. Daher stehen die Beschlüsse zur n.g.M. im KCanG methodisch quer zur sonstigen st. Rspr. des BGH.
So viel Unfug, wie aktuell in den Medien (ja, auch Du, liebe
@faznet
) über das CanG verbreitet wird, ist ein Irrtum i.S.d. § 17 StGB für die sog. Normalbevölkerung eigentlich unvermeidbar.
"Danach müsste die nicht geringe Menge, losgelöst von üblichen Auslegungsmethoden frei rechtschöpfend bestimmt werden, was sich verbietet." - BGH 5 StR 153/24
Die Herleitung der 7,5 g THC im Jahr 1984 gelang also mit "üblichen Auslegungsmethoden"? 🤔
Heute noch schnell ein dreistelliges Bußgeld für einen Klienten ausgelegt, weil die zuständige StA natürlich nicht mehr besetzt ist. HB lag bereits vor. Letzte Zahlungsfrist war Ostersamstag (!), sonst wäre er bis zu 3 Monate zwecks Erzwingung inhaftiert worden. 🙈
@anwaltsgelaber
Kenne ich: Schreibe Käuferin meiner Couch, dass sie zu zweit kommen soll (3. Stock). Am Ende baue ich mit ihrem Mann (Anreise 350 km!) die Couch auseinander, trage sie runter, baue sie wieder zusammen und verstaue sie im Auto.
Seine Frau war übrigens auch schwanger. 🤣
Ein "Schmankerl":
Joint an 17-Jährigen weiterreichen gibt künftig 3 Monate bis 5 Jahre Freiheitsstrafe.
Flasche Wodka an 12-Jährigen abgeben: Ordnungswidrigkeit.
Bedrückend, aber sehr lesenswert. Zeigt leider auch das Versagen der juristischen Ausbildung. Ergebnis: pseudo-erzieherische Eskalationslogik statt Rechtsfolgenbestimmung nach §§ 46 ff. StGB.
Bitte lesen Sie diesen Bericht über die "beschleunigten Verfahren" am Amtsgericht Tiergarten. Über die Absurdität und den Zynismus der Strafverfahren in den Fällen der Armuts- und Kleinkriminalität.
#Strafjustiz
am Fließband.
#Klassenjustiz
@AgrippinusJr
@pokirenni
@hyggenbodden
@DPizzatyp
Dieser Fall ging übrigens in Berufung (!), weil die Staatsanwaltschaft den Freispruch (mangels Zuordnung des Cannabis zum Angekl.) nicht hinnehmen wollte. So überlastet ist unsere Justiz...
@PschorrSimon
@NeueRichter
Sehr guter Auftritt. 👍
Dass die Erhöhung der nicht geringen Menge mehrfach von Abgeordneten der Koalition angesprochen wurde, macht Hoffnung.
@tlnue
@hanfverband
Gibt auch kiffende Nazis und koksende Kommunisten, aber nach Parteiprogramm (insbesondere der AfD) verlaufen die Linien Repression (Kriminalisierung) und Regulierung (Legalisierung) schon nach Rechts-Links-Schema. Im Übrigen: Man ist kein Kiffer, bloß weil man für das CanG ist.
Ein weiterer Tag als Handlungsreisender in Sachen CanG:
Gerade auf dem Weg nach Rostock, wo ich morgen bei der DVJJ-Landesgruppe MV über die jugendstrafrechtlichen Implikationen referieren werde.
Heute habe ich einem niederländischen Forscherteam, das sich im Auftrag der Regierung mit einem Legalisierungskonzept für Cannabis befasst, ein Experten-Interview gegeben. Was man sich von Deutschland abgucken könne? Leider nicht viel! 😅
GenStA Dresden sichert Bitcoins im Wert von ca. 2 Milliarden (!) aus Betrieb eines Portals für Raubkopien. 😲 Sächsischer Haushalt damit konsolidiert. 😁
Wie so oft handelt es sich um einen schwer kranken Menschen, der gerade aus der Psychiatrie entlassen wurde und die „Verhaftungsankündigung" im Briefkasten vorfand. Frist 4 Tage und kein Geld vorhanden. Dazu kaum Sprachkenntnisse. Zum Glück gibt es die „Erste Rechtshilfe". 😅
Als ich am Freitag auf einem Workshop in einer JVA unzureichende Ressourcen im Strafvollzug kritisiert habe, wurde mir vom psych. Dienst und JM heftig widersprochen.
Kurz darauf plärrte eine Durchsage durch den Funk: Wegen Personalmangels heute schon Einschluss um 19 Uhr! 🤡
@AgrippinusJr
So ähnlich habe ich mal in vor Gericht argumentiert und völliges Erstaunen des Polizisten geerntet. Auf meine Frage nach Rechtsgrundlage kam "Identitätsfeststellung!"
- "Aber Sie haben ihn doch vorher erkannt?"
"Ja, um in die Maßnahme reinzukommen".
Fand LG nicht lustig. 🤦♂️
In Heft 07/2024 des "Strafverteidiger" befasse ich mich u.a. mit verdeckten Strafschärfungen des KCanG im Vergleich zum BtMG.
Eine meiner Befürchtungen hat sich schon vor Erscheinen bestätigt (BGH Beschl. v. 29.4.2024 – 6 StR 132/24): Ein Milderungsgrund weniger. 🫤
Jenseits von
#Cannabis
ist der Gesetzgeber nach wie vor dem Prohibitionsdenken verhaftet. So kommt die nächste Erweiterung des
#NpSG
um
#HHC
und Co. nicht überraschend (tatsächlich ist es die 6., nicht die 4. ÄnderungsV 🤡).
Warum das keine Lösung ist, berichtet der Tagesspiegel.
Zu Recht hält
@sebasobo
fest:
„Nach über 70 Jahren strengster Strafverfolgung, in denen Verbreitung
und Schaden durch
#Bet
äubungsmittel zu- und nicht abgenommen haben, muss die Kriminalisierung
als gescheitert bewertet werden.“
@HassoSuliak
@a_schmido
@fr
Vieles trifft zu, aber dass Kleindealer mit 25 g in der Tasche nichts zu fürchten hätten, ist Quatsch. Angenommen, die sind in 25 kleine Tütchen gestückelt, er ist einschlägig vorbestraft, führt Waage oder massenweise 10- Euro-Scheine bei sich - zack, Handeltreiben!
@Baka1081Bk02
@AgrippinusJr
@gruenenrw
@GRUENE_Hamburg
Richtig, aber hier droht nicht ernstlich die Gefahr des § 345 StGB, wenn im Rahmen der CanG- Umsetzung zuerst die Haftsachen bearbeitet werden.
Zudem läuft die Verfolgung ja weiter. Gerade heute Akte wegen Anbau von 3 Pflanzen erhalten, in der volles Programm gefahren wird.
@HomegrowPro
@HassoSuliak
@ForTheWinItIs
@CarmenWegge
Bande = min. 3 Leute, die sich zur Begehung von Anbau etc. zusammengeschlossen haben. Darunter fällt nach BGH auch Studi-Wg (s. Sobota NStZ 2013, 509).
Waffe oder gefährlicher Gegenstand ist eigenständige Alt. Aktuell beides 30a = 5 Jahre Mindeststrafe. Künftig „nur" noch 2. 🙄
@HeinoStoever
In der Tat! Von wegen "kein Mensch wird wegen Kleinstmenge Cannabis eingesperrt."
Im Übrigen unangenehmes "Framing" in der
@faznet
("riesiger Aufwand"). Als ob die 180.000 konsumbezogenen Verfahren zuvor keine Arbeit gemacht hätten. 🤦
Keine Überraschung (s.u.): Kurz nach der jüngsten NpSG-Novelle gibt es offenbar schon ein neues LSD-Derivat. Mein Co-Autor Dr. Reinold (StV 2023, 282) lässt ausrichten, der Gesetzgeber könne sich gerne bei ihm melden, wenn er 1S-LSD verbieten möchte. 😂
@HeinoStoever
Dieselben Kreise behaupten auch, dass die derzeit praktizierte Konsumierendenverfolgung kaum polizeiliche und justizielle Ressourcen beanspruchen würde. 🤡
Immer wieder heißt es zu Unrecht, das
#CanG
sei nicht notwendig, weil reine Konsumenten nicht strafrechtlich verfolgt würden und damit keine Einsparung stattfände.
Das ist nicht der Fall.
Vorliegend hat eine Durchsuchung wegen bloßem Konsum stattgefunden.
Den offenkundig
@HomegrowPro
@faznet
Mir ist egal, ob er gerne Wein trinkt und an welchen Gott er (nicht) glaubt.
Die Überschrift ist eine Frechheit. Und wer sodann unhinterfragt die empirisch widerlegten Argumente der "Experten" aus Polizei, Justiz und Ärzteschaft nachplappert, ist ein schlechter Journalist.
@RonenSteinke
Ja, die gute alte "Verwirkung" von Grundrechten für Straftäter. Art. 1 GG offenbar für manche kein Konsens mehr.
Unangenehm finde ich auch die Angriffe ad hominem, die man bei an sich seriösen Accounts aus dem
#teamresopal
liest. Getroffene Hunde?
@MarcusCJung
Beachte aber: kein betrugsrelevanter Vermögensschaden, weil Arbeitsleistung offenbar zur Zufriedenheit des AG. Neben Urkundendelikt also bloß ideelle Einbuße, eine Anwältin ohne VB beschäftigt zu haben.
Das sollte sich der Gesundheitsausschuss zu Herzen nehmen. Wenn als Zugeständnis tatsächlich die strengen Regularien für die AnbauV noch weiter verschärft werden, wäre es das Mindeste, im Gegenzug bei der "nicht geringen Menge" nachzubessern. Zeit für ein Machtwort
@CarmenWegge
!
Das KonsumcannabisGesetz weist Mängel auf, die der Gesetzgeber beheben muss. Vor allem schafft es unnötigen Ermittlungsaufwand. Statt Rechtsunsicherheit zu schaffen sollte es klare Aussagen treffen. Inbesondere muss die nicht geringe Menge definiert werden
@HassoSuliak
@RonenSteinke
@SZ_Politik
Wichtiger als die persönliche und entspr. gekennzeichnete Meinung eines Redakteurs wäre es m.E., dass in den berichtenden Artikeln nicht ständig längst widerlegte Thesen von fachlich unzuständigen Professionen und Politikern ohne jede Einordnung verbreitet werden.
@Drachis1510
Welche Rechtsunsicherheit? Der Umgang mit Cannabis ist seit Jahrzehnten strafbar! Daran ändert ein politisches Versprechen im Koalitionsvertrag nichts.
@Baka1081Bk02
@AgrippinusJr
@gruenenrw
@GRUENE_Hamburg
(Rechtswidrige) Durchsuchung (ohne Beschluss, G.i.V. oder wirksame Einwilligung), ED-Behandlung, LKA-Gutachten usw. Aber die Justiz wäre mit der Umsetzung der Amnestie überlastet? 🤔
Ich führe einen kleinen Rechtsstreit mit dem hiesigen Landesamt für Versorgung und muss feststellen, dass die Verwaltung schon zum Auftakt des Widerspruchsverfahrens schweres Geschütz auffahren lässt.
Mein „ausführliches Vorbringen" (!) besteht übrigens aus ganzen 5 Seiten. 🤣
@Baka1081Bk02
Was ist daran "Einwand"? 😉Ich würde sagen, genau das zeigt die untragbare Rechtslage: Die Grenze der n.g.M. ist bei THC viel zu gering. Obendrein wird man für gute Qualität härter bestraft!
M.s.F. halte ich bei Cannabis für nahezu zwingend & der erlaubt auch Geldstrafe.
@miriam_vollmer
Als Strafrechtler kann ich mich nur wundern, wie handfeste Verstöße gegen die StPO im Ergebnis oftmals unbeachtlich sind ("bloße Ordnungsvorschrift"; Abwägungslösung), während im Verwaltungsrecht das falsche Papier eine unbestreitbar erbrachte Leistung nicht existent macht. 🤔
@Maurice_Conrad
@MathisBoente
Normalerweise firmiert so eine Einlassung unter Juristen als "Schutzbehauptung". Was genau daran "unwiderlegbar" sein soll, wenn der Besch. selbst behauptet, er habe "wahrscheinlich" den Song gemeint, bleibt das Geheimnis der StA...
Irgendwie scheint es nur zwei Arten von studentischen Remonstrationen zu geben:
Entweder im Duktus eines künftigen Senatspräsidenten ("Der Korrektor verkennt...") oder wie ein Gnadenantrag ("Wäre ich dem Ordinarius dankbar, wenn er seine kostbare Zeit für eine wohlwoll..."). 😜
@HassoSuliak
@welt
@kaja_klapsa
Der Artikel ist zwar nicht so schlimm wie andere, aber enthält immer noch zahlreiche sachliche Fehler, die zu vermeiden gewesen wären, wenn man zuvor einen Experten gefragt hätte.
Die Medien versagen im Zsgh. mit dem Thema leider großflächig.