Es gibt noch Richter: eine RAin wird zur Betreuerin eines dementen Seniors bestellt, und das erste, was sie macht, ist sich selbst als Erbin einzusetzen. Sittwenwidrig, meint das OLG Celle (NJW-spezial 8/21, S. 232). Dass eine Notarin das beurkundet hat, macht es nicht besser.