Noch einmal: § 2 Abs. 3 StGB (lex mitior).
#Einspruch
gegen jeden Strafbefehl und
#Rechtsmittel
(Berufung, Revision, Frist!) gegen jede verurteilende Entscheidung bei
#Cannabis
, auch wenn zur Tatzeit oder Entscheidung noch nicht legalisiert führt in
#CanG
-Fällen zu Straffreiheit.