Wenn ein Marktteilnehmer, der nicht aus der EU kommt, in ein deutsches Unternehmen investieren will, wird das in gesetzlich festgelegten Fällen vom BMWK geprüft, abhängig von Höhe und Branche der Investition, konkret §§ 55 AWV ff. Das ist zwar passiert, aber dann wird's holprig.